Allgemeine Geschäftsbedingungen für Shopvento
Fassung 1.1, gültig ab 7. November 2026
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich
(1) Anbieter ist die digital cuisine GmbH & Co. KG, Hanomagstraße 9, 30449 Hannover, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRA 203017, persönlich haftende Gesellschafterin: united cuisines GmbH, Hannover (Amtsgericht Hannover, HRB 216259), vertreten durch den Geschäftsführer Sascha-Matthias Kulawik, USt-IdNr. DE293467080, E-Mail support@shopvento.de ("digital cuisine").
(2) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform "Shopvento" ("Plattform"), die über die Registrierung unter app.shopvento.app geschlossen werden. Sie gelten nicht für gesondert geschlossene Verträge und auch nicht für Zusatzmodule, die über solche Verträge gebucht werden.
(3) Vertragsbestandteile sind diese AGB, der Vertrag über die Auftragsverarbeitung ("AVV", Anlage) sowie die Tarif- und Modulbeschreibung und die Preisliste auf shopvento.de in der zum Zeitpunkt der jeweiligen Buchung geltenden Fassung. Tarif- und Modulbeschreibungen werden mit Datum und Versionskennung geführt; die bei der Buchung geltende Version wird mit der Buchung protokolliert.
(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn digital cuisine ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Vereinbarungen in Textform gehen diesen AGB vor.
§ 2 Kundenkreis
(1) Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, insbesondere an Betriebe der Gastronomie. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen.
(2) Bei der Registrierung gibt der Kunde seinen Firmennamen als Pflichtangabe an und sichert durch eine Pflicht-Checkbox zu, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit schließt. digital cuisine kann Nachweise verlangen, etwa einen Handelsregisterauszug, eine Gewerbeanmeldung oder die USt-IdNr.
(3) Ein Vertragsschluss ist derzeit nur mit Kunden möglich, die eine Rechnungsadresse in Deutschland angeben.
(4) Die registrierende Person versichert, dass sie zur Vertretung des Kunden berechtigt ist.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Plattform, der Tarife und der Preise auf shopvento.de ist kein Angebot im Rechtssinn.
(2) Bei der Registrierung gibt der Kunde seine Unternehmensdaten, die gewünschte Subdomain und seine Zugangsdaten an, wählt Tarif und Module, stimmt diesen AGB zu, nimmt den AVV über eine gesonderte Checkbox an und bestätigt seine E-Mail-Adresse. Ein Zahlungsmittel ist zur Registrierung nicht erforderlich. Mit dem Absenden der Registrierung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn digital cuisine die Umgebung des Kunden einrichtet und ihm die Zugangsdaten per E-Mail bestätigt, spätestens mit der ersten Anmeldung des Kunden in seinem Backoffice.
(4) Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht. digital cuisine kann Registrierungen ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere bei Subdomains, die Rechte Dritter verletzen, irreführend sind oder von digital cuisine reserviert wurden.
(5) § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB finden keine Anwendung. Diese AGB und der AVV sind bei Vertragsschluss auf shopvento.de abrufbar und können gespeichert und ausgedruckt werden. Die angenommenen Fassungen werden mit der Bestätigungsmail als PDF versandt. Die Zustimmung wird jeweils mit Zeitpunkt, handelnder Person, Kunde und Versionskennung protokolliert.
(6) Ein Anspruch auf eine bestimmte Subdomain besteht nicht. digital cuisine kann eine Subdomain ändern, wenn sie Rechte Dritter verletzt oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt; der Kunde wird vorher informiert.
§ 4 Testphase
(1) Die kostenlose Testphase beginnt mit der Bestätigung der E-Mail-Adresse über den einmalig verwendbaren Bestätigungslink und dauert 30 Kalendertage. Bei der Registrierung ist kein Zahlungsmittel erforderlich. Während der Testphase stehen dem Kunden das Paket Gastro sowie die Zusatzpakete Handel und Kommunikation zur Verfügung. Shopvento kann die Testphase im Einzelfall verlängern.
(2) Möchte der Kunde die Plattform nach dem Test weiter nutzen, hinterlegt er unter „Abo und Module“ über Stripe Checkout ein Zahlungsmittel und bucht das Abonnement. Das Entgelt wird frühestens am Ende der Testphase fällig. Kostenpflichtig fortgeführt werden nur Gastro und ausdrücklich gebuchte Zusatzpakete; nicht gebuchte Zusatzpakete enden mit der Testphase. Ein bei der Registrierung hinterlegter gültiger Gutscheincode wird zu Beginn der kostenpflichtigen Abrechnung berücksichtigt.
(3) Shopvento erinnert den Kunden sieben und zwei Tage vor dem Ende sowie am letzten Tag der Testphase per E-Mail und verlinkt die Einrichtung des Zahlungsmittels. Ohne hinterlegtes Zahlungsmittel entsteht kein kostenpflichtiges Abonnement. Das Backoffice ist ab dem Testende schreibgeschützt; die Storefront ist vollständig gesperrt, auch für bereits bezahlte Buchungen sowie Stornierungs- und Gutscheinlinks. Der Kunde trägt die Verantwortung gegenüber seinen Gästen und muss die Abwicklung seiner bestehenden Verpflichtungen außerhalb der Plattform sicherstellen. Der Kunde kann während der folgenden 30 Tage ein Zahlungsmittel hinterlegen und ein Abonnement buchen oder seine Daten exportieren. Shopvento bietet den Datenexport vorab per E-Mail an. Nach diesen weiteren 30 Tagen, frühestens jedoch 30 Kalendertage nach dem Exportangebot, wird der Betrieb archiviert und aus dem aktiven System gelöscht. Das Testarchiv wird 90 Kalendertage nach dem Ende der Testphase gelöscht; Sicherungskopien laufen im regulären Sicherungszyklus nach § 9 Abs. 1 aus.
(4) Bei gebuchtem Abonnement kann der Kunde während der Testphase jederzeit zum Ende der Testphase kündigen; dann fallen keine Entgelte an. Jedes Unternehmen kann die Testphase nur einmal nutzen.
§ 5 Leistungen von digital cuisine
(1) digital cuisine stellt dem Kunden die Plattform für die Vertragslaufzeit in der jeweils aktuellen Fassung über das Internet zur Nutzung bereit. Jeder Kunde erhält eine eigene Datenbank, eine Storefront für seine Gäste unter <slug>.shopvento.app und ein Backoffice unter <slug>.shopvento.cloud, wobei <slug> die bei der Registrierung gewählte Subdomain ist.
(2) Der geschuldete Funktionsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Tarif und den gebuchten Zusatzmodulen nach der mit Datum und Versionskennung geführten Beschreibung auf shopvento.de zum Zeitpunkt der Buchung (§ 1 Abs. 3). Der Tarif Gastro enthält derzeit insbesondere Online-Reservierung, Veranstaltungen und Tickets, Gutscheine, Shop, Personalplanung und Zeiterfassung sowie die Wissensdatenbank; der Preis richtet sich nach der Preisliste, Stand 7. November 2026, Version 1. Als Zusatzpakete bietet digital cuisine derzeit an: Paket Handel (Warenwirtschaft, Kassenanbindung an ready2order, DHL-Versand, B2B-Portal) und Paket Kommunikation (WhatsApp, Google Business).
(3) Nicht geschuldet sind insbesondere individuelle Anpassungen, Datenübernahmen, Einrichtung im Auftrag des Kunden, Schulungen, Beratung, die Erstellung von Rechtstexten für die Storefront sowie steuerliche oder rechtliche Prüfung. Darstellungen in Werbung, Präsentationen oder Roadmaps begründen nur dann eine Beschaffenheit, wenn sie in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
(4) Module, die Dienste Dritter anbinden (insbesondere Stripe, ready2order, Google, DHL, WhatsApp), setzen einen eigenen Vertrag des Kunden mit dem jeweiligen Anbieter voraus. digital cuisine schuldet nur die technische Anbindung im Rahmen der vom Anbieter bereitgestellten Schnittstellen. Für Verfügbarkeit, Leistungen, Bedingungen und Entgelte dieser Dienste ist digital cuisine nicht verantwortlich. Ändert oder beendet ein Anbieter seine Schnittstelle, kann digital cuisine das betroffene Modul anpassen oder nach Abs. 5 einstellen. Für das WhatsApp-Modul benötigt der Kunde ein eigenes WhatsApp-Konto und ist für die Einhaltung der WhatsApp-Nutzungsbedingungen verantwortlich. Die Anbindung erfolgt über ein von digital cuisine selbst betriebenes Gateway; Nachrichten werden in der Plattformdatenbank gespeichert.
(5) digital cuisine darf die Plattform weiterentwickeln und technisch ändern, soweit der vertragsgemäße Gebrauch nicht mehr als unerheblich beeinträchtigt wird. Den ersatzlosen Wegfall einer wesentlichen Funktion eines gebuchten Moduls kündigt digital cuisine mindestens vier Wochen vorher in Textform an. Der Kunde kann das betroffene Modul oder den Vertrag dann zum Zeitpunkt des Wegfalls kündigen.
(6) Funktionen, die digital cuisine kostenlos, befristet oder als Vorabversion bereitstellt, können jederzeit geändert oder eingestellt werden. Ein Anspruch auf ihre Fortführung besteht nicht; Abs. 5 gilt für sie nicht.
(7) Anforderungen an die Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sind nur geschuldet, soweit sie gesondert in Textform vereinbart sind. Den Kunden als Erbringer von Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr können eigene Pflichten nach dem BFSG treffen, insbesondere wenn er nicht unter die Ausnahme für Kleinstunternehmen nach § 3 Abs. 3 BFSG fällt.
(8) Die Plattform ist kein elektronisches Aufzeichnungssystem im Sinne des § 146a AO. Die Kassenanbindung ersetzt kein eigenes, den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Kassensystem des Kunden.
§ 6 Zusatzmodule
(1) Der Kunde kann Zusatzmodule über die in der Plattform vorgesehene Funktion hinzubuchen und abbestellen.
(2) Hinzugebuchte Module und Tarif-Upgrades stehen sofort zur Verfügung und werden für den laufenden Abrechnungszeitraum anteilig berechnet. Abbestellungen und Tarif-Downgrades werden zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam; bereits gezahlte Entgelte werden nicht erstattet.
(3) Gebuchte Zusatzmodule enden spätestens mit dem Vertrag.
§ 7 Verfügbarkeit und Wartung
(1) digital cuisine betreibt die Plattform unter Einsatz sorgfältig ausgewählter Infrastrukturanbieter nach den anerkannten Regeln der Technik und ergreift die technisch und wirtschaftlich angemessenen Maßnahmen, um eine möglichst hohe Verfügbarkeit sicherzustellen.
(2) Planbare Wartungsarbeiten führt digital cuisine möglichst außerhalb der üblichen Hauptnutzungszeiten von Gastronomiebetrieben durch und kündigt sie mindestens 48 Stunden vorher per E-Mail oder im Backoffice an. Planbare Wartungen sind auf höchstens acht Stunden je Kalendermonat begrenzt und finden freitags und samstags nicht ab 16:00 Uhr statt.
(3) Sicherheitskritische Maßnahmen, insbesondere Notfall-Patches, die Sperrung von Zugängen und die vorübergehende Abschaltung betroffener Dienste, darf digital cuisine ohne Vorankündigung durchführen; der Kunde wird unverzüglich unterrichtet.
(4) digital cuisine hat insbesondere folgende Zeiten der Nichtverfügbarkeit nicht zu vertreten:
a) angekündigte Wartungen nach Abs. 2 und Maßnahmen nach Abs. 3,
b) höhere Gewalt (§ 24),
c) Ausfälle, die auf Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, seiner Nutzer oder der von ihm beauftragten Dritten beruhen, einschließlich fehlerhafter Inhalte und Einstellungen,
d) Ausfälle von Vorleistungen Dritter, insbesondere von Rechenzentrumsbetreibern, Netzbetreibern und Transitnetzen, soweit sie auch bei sorgfältiger Auswahl und Überwachung des Anbieters und angemessener Vorsorge nicht vermeidbar waren,
e) Ausfälle von Diensten, die der Kunde selbst beauftragt hat (§ 5 Abs. 4), insbesondere Stripe,
f) Störungen der Internetanbindung des Kunden oder seiner Gäste,
g) Angriffe auf die Plattform oder die Infrastruktur, soweit sie trotz angemessener Schutzmaßnahmen nicht abgewehrt werden konnten,
h) Zeiten einer berechtigten Abschaltung nach § 13.
§ 8 Support
(1) digital cuisine nimmt Störungsmeldungen und Anfragen per E-Mail an support@shopvento.de entgegen. Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Niedersachsen. Meldungen außerhalb der Servicezeiten gelten mit Beginn der nächsten Servicezeit als eingegangen.
(2) Der Support umfasst die Annahme, Eingrenzung und Behebung von Störungen sowie Auskünfte zur Bedienung im üblichen Umfang. Nicht umfasst sind Schulungen, Datenpflege, Einstellungen im Auftrag des Kunden, Auswertungen sowie rechtliche oder steuerliche Beratung.
(3) Bestimmte Reaktions- oder Behebungszeiten sind nicht geschuldet.
§ 9 Datensicherung
(1) digital cuisine sieht für den Plattformbetrieb tägliche Sicherungen der Datenbanken und Kundendateien vor. Aufbewahrt werden sieben tägliche, vier wöchentliche, zwölf monatliche und zwei jährliche Sicherungsstände. Die Sicherungen werden mit restic verschlüsselt und getrennt vom Plattformserver bei Hetzner Object Storage in Deutschland gespeichert. Die Einrichtung und ein Wiederherstellungsnachweis sind vor dem Go-live vorgesehen; im Betrieb wird die Wiederherstellbarkeit in angemessenen Abständen geprüft.
(2) Auf Anforderung stellt digital cuisine den Datenbestand des Kunden aus einer Sicherung wieder her. Eine Wiederherstellung, deren Anlass der Kunde zu vertreten hat, wird nach Aufwand gemäß Preisliste berechnet.
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, Daten, die er für eigene Zwecke oder zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten benötigt, regelmäßig selbst zu sichern. Dafür kann er während der Vertragslaufzeit einen vollständigen Export in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format bei digital cuisine anfordern (§ 15 Abs. 2); vorhandene Exportfunktionen einzelner Module können ergänzend genutzt werden.
§ 10 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde macht bei der Registrierung wahre und vollständige Angaben und hält sie, insbesondere Rechnungsadresse und E-Mail-Adresse, aktuell.
(2) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, vergibt Zugänge an seine Nutzer nur im erforderlichen Umfang und steht für das Handeln seiner Nutzer ein wie für eigenes. Einen Missbrauchsverdacht meldet er unverzüglich.
(3) Der Kunde ist für die von ihm eingestellten Inhalte und für die Einhaltung der ihn treffenden gesetzlichen Pflichten verantwortlich, insbesondere für Impressum, Datenschutzerklärung, Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung seiner Storefront, Preisangaben, Allergen- und Zusatzstoffkennzeichnung, Jugendschutz beim Verkauf alkoholischer Getränke, die steuerlich richtige Einstellung seiner Artikel, Tickets und Gutscheine, Aufbewahrungspflichten sowie arbeitsrechtliche Aufzeichnungspflichten bei Nutzung der Zeiterfassung. digital cuisine schuldet keine rechtliche oder steuerliche Prüfung; Vorlagen und Voreinstellungen in der Plattform sind unverbindlich. Vor der öffentlichen Freischaltung der Storefront hinterlegt der Kunde ein eigenes Impressum und eine eigene Datenschutzerklärung; ein Demo- oder Platzhaltertext genügt nicht.
(4) Der Kunde darf die Plattform nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere keine rechtswidrigen Inhalte einstellen, keine Schadsoftware übertragen, keine Last- oder Sicherheitstests ohne Zustimmung von digital cuisine in Textform durchführen und keine Schutzmechanismen umgehen.
(5) Über den E-Mail-Versand der Plattform versendet der Kunde nur Nachrichten, die für die Abwicklung seiner Geschäfte mit Gästen erforderlich oder anderweitig rechtlich zulässig sind. Werbliche Nachrichten und Newsletter sind über den Versand von digital cuisine nicht zulässig.
(6) Der Kunde schließt die für Zusatzmodule erforderlichen Verträge mit Drittanbietern selbst und hält deren Bedingungen ein.
(7) Der Kunde schafft auf seiner Seite die technischen Voraussetzungen für die Nutzung, insbesondere eine Internetverbindung und einen aktuellen Browser.
§ 11 Zahlungen der Gäste über Stripe
(1) Zahlungen der Gäste des Kunden werden ausschließlich über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt. Für den Kunden wird bei der Einrichtung ein eigenes Stripe-Konto mit vollständigem Stripe-Dashboard und einer einem Standard-Konto entsprechenden Konfiguration angelegt ("verbundenes Konto"). Stripe zieht die eigenen Zahlungsgebühren ein und ist gegenüber der Plattform für negative Salden und Zahlungsausfälle zuständig. Der Kunde schließt die hierfür erforderlichen Verträge, insbesondere die Stripe-Bedingungen für verbundene Konten, unmittelbar mit Stripe. digital cuisine ist nicht Partei dieser Verträge.
(2) Verträge über Reservierungen, Tickets, Gutscheine, Bestellungen und sonstige Leistungen kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und seinen Gästen zustande. Der Kunde ist Händler und Zahlungsempfänger. digital cuisine ist weder Vertragspartei noch Vertreter oder Bote einer Seite und erbringt gegenüber Gästen keine eigenen Leistungen.
(3) digital cuisine nimmt keine Gelder der Gäste entgegen, verwahrt sie nicht und leitet sie nicht weiter. Die Zahlungen werden als Direct Charges unmittelbar auf dem verbundenen Konto des Kunden abgewickelt. Auszahlungen, Stripe-Gebühren, Erstattungen und Rückbelastungen richten sich nach den Verträgen zwischen dem Kunden und Stripe. digital cuisine ist gegenüber Stripe nicht für negative Salden oder Rückbelastungen des Kundenkontos verantwortlich.
(4) Stripe prüft die Identität und das Unternehmen des Kunden. Solange diese Prüfung nicht abgeschlossen ist, können Zahlungsfunktionen ganz oder teilweise nicht zur Verfügung stehen. Für Entscheidungen von Stripe, insbesondere Einschränkungen, Zurückhaltung von Auszahlungen oder Kündigung des verbundenen Kontos, ist digital cuisine nicht verantwortlich.
(5) Der Kunde ermächtigt digital cuisine, über sein verbundenes Konto die für die Funktionen der Plattform erforderlichen Vorgänge auszulösen, insbesondere Zahlungen anzulegen, Erstattungen auszuführen und Zahlungsstatus abzurufen. Die Ermächtigung endet mit dem Vertrag.
(6) Eine eigene Plattformgebühr auf Zahlungen der Gäste fällt nur an, soweit sie nach der bei Buchung geltenden Preisliste vereinbart ist. Eine vereinbarte Gebühr kann Stripe bei der Zahlung als Application Fee zugunsten von digital cuisine abziehen; digital cuisine nimmt dadurch keine Gelder der Gäste entgegen.
(7) Das verbundene Konto und die Vertragsbeziehung zwischen Kunde und Stripe bleiben vom Ende dieses Vertrags unberührt.
§ 12 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die Preise der Preisliste auf shopvento.de zum Zeitpunkt der Buchung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Das Entgelt für Tarif und gebuchte Zusatzmodule ist monatlich im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig, erstmals mit Ablauf der Testphase. Die Zahlung erfolgt über Stripe Billing per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift; das Zahlungsmittel hinterlegt der Kunde über Stripe Checkout. Der Kunde ermächtigt digital cuisine, die fälligen Entgelte über das hinterlegte Zahlungsmittel einzuziehen.
(3) Bei SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde ein Lastschriftmandat. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) erfolgt spätestens einen Kalendertag vor dem Einzug, in der Regel mit der Rechnung.
(4) digital cuisine stellt Rechnungen in elektronischer Form, soweit gesetzlich erforderlich als E-Rechnung, per E-Mail und im Kundenbereich bereit.
(5) Kosten einer Rücklastschrift oder Rückbuchung, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde.
(6) digital cuisine kann die Preise mit einer Frist von sechs Wochen zum Beginn eines Abrechnungszeitraums ändern. Die Änderung wird dem Kunden in Textform mitgeteilt. Der Kunde kann den Vertrag oder das betroffene Modul bis zum Wirksamwerden der Änderung zu diesem Zeitpunkt kündigen; darauf weist digital cuisine in der Mitteilung hin.
(7) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
§ 13 Zahlungsausfall
(1) Schlägt der Einzug eines fälligen Entgelts fehl, informiert digital cuisine den Kunden per E-Mail. Stripe kann den Einzug in diesem Zeitraum wiederholen.
(2) Ist das Entgelt 14 Kalendertage nach dem fehlgeschlagenen Einzug nicht ausgeglichen, kann digital cuisine die gebuchten Module abschalten. Die Abschaltung kann bis zur vollständigen Sperrung des Betriebs einschließlich der Storefront reichen. Bei vollständiger Sperrung sind auch bereits bezahlte Gastbuchungen, Stornierungs- und Gutscheinlinks nicht mehr über die Plattform erreichbar. Der Kunde trägt die Verantwortung gegenüber seinen Gästen und muss die Abwicklung seiner bestehenden Verpflichtungen außerhalb der Plattform sicherstellen. Die Daten des Kunden bleiben dabei erhalten. Nach Zahlungseingang schaltet digital cuisine die Module unverzüglich wieder frei.
(3) Die Pflicht zur Zahlung der Entgelte bleibt während der Abschaltung bestehen. Die gesetzlichen Rechte bei Zahlungsverzug, insbesondere nach § 288 BGB, bleiben unberührt.
(4) Benötigt der Kunde während einer Abschaltung Daten zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, stellt digital cuisine sie auf begründete Anforderung in Textform binnen zehn Arbeitstagen bereit.
§ 14 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Abrechnungszeitraum beträgt einen Monat und beginnt mit dem Ende der Testphase.
(2) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen, über die Kündigungsfunktion im Backoffice oder in Textform an support@shopvento.de.
(3) digital cuisine kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen.
(4) Nach Wirksamwerden der Kündigung bleiben die gebuchten Module bis zum Ende des Abrechnungszeitraums und darüber hinaus für sieben Kalendertage nutzbar. Für diese sieben Tage fällt kein Entgelt an.
(5) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für digital cuisine insbesondere vor, wenn der Kunde mit Entgelten für zwei Abrechnungszeiträume in Verzug ist, wenn seine Zusicherung nach § 2 Abs. 2 unzutreffend ist oder wenn er trotz Abmahnung schwerwiegend gegen § 10 Abs. 4 oder Abs. 5 verstößt.
(6) Kündigungen bedürfen der Textform, soweit sie nicht über die Kündigungsfunktion im Backoffice erklärt werden.
(7) Mit dem Ende der Nutzbarkeit nach Abs. 4 endet das Recht des Kunden zur Nutzung der Plattform.
§ 15 Daten des Kunden, Export, Anbieterwechsel
(1) Die vom Kunden, seinen Nutzern und Gästen in die Plattform eingebrachten Daten stehen dem Kunden zu. digital cuisine verarbeitet sie ausschließlich zur Vertragserfüllung und nach Maßgabe des AVV.
(2) digital cuisine stellt dem Kunden zum Vertragsende einmal einen vollständigen Export seiner Daten einschließlich der zugehörigen Dateien und Metadaten in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format bereit. Dies ist mit dem vereinbarten Entgelt abgegolten. Auch während der Vertragslaufzeit stellt digital cuisine einen solchen Export auf Anforderung bereit. Anforderungen können an support@shopvento.de gerichtet werden, auch bei gesperrtem Zugang. Bis zur Löschung kann der Kunde die bereitgestellten Daten abrufen. digital cuisine löscht die Kundendaten drei Monate nach Vertragsende; für den Anbieterwechsel gilt Abs. 5. Sicherungskopien werden bis zu ihrem Auslaufen im regulären Sicherungszyklus nach § 9 Abs. 1 ausschließlich für Sicherungszwecke vorgehalten und nicht anderweitig verwendet. Eine Löschbestätigung mit Datum erhält der Kunde auf Anforderung in Textform. Für eine ohne kostenpflichtiges Abonnement beendete Testphase gelten die besonderen Fristen nach § 4 Abs. 3.
(3) Der Kunde kann mit einer Frist von höchstens zwei Monaten in Textform den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder auf eine eigene IT-Infrastruktur verlangen. digital cuisine stellt binnen 30 Kalendertagen nach Ablauf dieser Frist (Übergangszeitraum) die exportierbaren Daten bereit, unterstützt den Wechsel angemessen und erbringt ihre Leistungen bis dahin weiter. Ist der Wechsel innerhalb des Übergangszeitraums technisch nicht durchführbar, teilt digital cuisine dies binnen 14 Arbeitstagen nach dem Wechselverlangen begründet mit und nennt einen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten.
(4) Exportierbare Daten sind alle Daten, die der Kunde, seine Nutzer und Gäste in die Plattform eingebracht oder durch ihre Nutzung erzeugt haben, einschließlich zugehöriger Metadaten, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format. Ausgenommen sind Zugangsdaten sowie die Gegenstände nach § 16 Abs. 3. Datenstrukturen und Formate ergeben sich aus dem Register unter https://shopvento.de/data-act, das vor dem Go-live veröffentlicht wird.
(5) Der Kunde kann die Daten mindestens 30 Kalendertage nach Ablauf des Übergangszeitraums abrufen. Mit erfolgreichem Wechsel endet der Vertrag; digital cuisine bestätigt dies in Textform. Wechselentgelte fallen nicht an. Nach erfolgreichem Wechsel verpflichtet sich digital cuisine gemäß Art. 25 Abs. 2 lit. h der Verordnung (EU) 2023/2854 zur vollständigen Löschung aller exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte, die unmittelbar vom Kunden erzeugt wurden oder sich unmittelbar auf ihn beziehen. Die Parteien vereinbaren hierfür als späteren Zeitpunkt drei Monate nach Vertragsende, jedoch nicht vor Ablauf des mindestens 30-tägigen Abrufzeitraums; verlängert sich dieser, erfolgt die Löschung nach dessen Ablauf. Für Sicherungskopien gilt Abs. 2.
(6) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten von digital cuisine bleiben unberührt. Für personenbezogene Daten geht der AVV vor.
§ 16 Nutzungsrechte
(1) digital cuisine räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Plattform im Rahmen seines Geschäftsbetriebs bestimmungsgemäß zu nutzen. Das Recht umfasst die Nutzung durch Mitarbeitende des Kunden und sonstige für ihn tätige Personen.
(2) Eine Überlassung der Plattform an Dritte, entgeltlich oder unentgeltlich, ist ohne Zustimmung von digital cuisine in Textform unzulässig. Der Kunde darf die Plattform weder zurückentwickeln, dekompilieren noch vervielfältigen, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist; § 69e UrhG bleibt unberührt.
(3) Alle Rechte an der Plattform, ihrem Quellcode, ihren Datenmodellen, Schnittstellen, Gestaltungen, ihrer Dokumentation und an der Bezeichnung "Shopvento" stehen digital cuisine zu. Der Vertrag begründet keinen Anspruch auf Übertragung dieser Rechte oder auf Herausgabe des Quellcodes.
(4) Anregungen, Ideen und Fehlermeldungen des Kunden darf digital cuisine unentgeltlich und zeitlich unbegrenzt zur Weiterentwicklung der Plattform verwenden.
§ 17 Inhalte des Kunden, Meldung rechtswidriger Inhalte
(1) Der Kunde räumt digital cuisine an seinen Inhalten die einfachen, auf die Vertragslaufzeit beschränkten Rechte ein, die für den Betrieb der Plattform erforderlich sind, insbesondere zum Speichern, Sichern und Anzeigen in der Storefront.
(2) digital cuisine prüft Inhalte des Kunden nicht vorab. Die Inhaltsbeschränkungen ergeben sich aus § 10 Abs. 4 und 5. Eine allgemeine automatisierte Inhaltsmoderation findet nicht statt; konkrete Meldungen und Anhaltspunkte für Verstöße werden durch Mitarbeitende geprüft.
(3) Hinweise auf rechtswidrige Inhalte nimmt digital cuisine elektronisch unter support@shopvento.de entgegen. Die Meldung soll die genaue elektronische Fundstelle, eine hinreichende Begründung der behaupteten Rechtswidrigkeit sowie Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person und eine Erklärung enthalten, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind. Name und E-Mail-Adresse sind bei Meldungen zu Straftaten nach Art. 16 Abs. 2 lit. c DSA nicht erforderlich. Die Prüfung erfolgt durch Mitarbeitende von digital cuisine, nicht automatisiert.
(4) digital cuisine darf Inhalte sperren oder entfernen, wenn sie offensichtlich rechtswidrig sind oder ihr als rechtswidrig gemeldet werden und die Prüfung dies bestätigt. Bei Verstößen gegen § 10 Abs. 4 oder 5 kann digital cuisine Inhalte ebenfalls sperren oder entfernen. digital cuisine entscheidet sorgfältig, objektiv und verhältnismäßig und berücksichtigt die Rechte und berechtigten Interessen der Beteiligten. digital cuisine bestätigt den Eingang elektronischer Meldungen und informiert die meldende Person über die Entscheidung und mögliche Rechtsbehelfe, soweit eine Kontaktadresse vorliegt. Dem betroffenen Kunden teilt digital cuisine die Maßnahme spätestens bei ihrem Wirksamwerden mit einer nachvollziehbaren Begründung mit; diese benennt die maßgeblichen Tatsachen, die rechtliche oder vertragliche Grundlage und die verfügbaren Rechtsbehelfe einschließlich gerichtlichen Rechtsschutzes. Der Kunde kann der Maßnahme unter support@shopvento.de in Textform widersprechen. Mitarbeitende von digital cuisine prüfen den Widerspruch und teilen das Ergebnis mit Begründung mit; bei unberechtigter Beschränkung wird die Maßnahme aufgehoben. Das Verfahren ist kostenlos.
(5) Zentrale Kontaktstelle für Behörden und Nutzer ist support@shopvento.de; Kommunikation auf Deutsch oder Englisch.
§ 18 Mängel
(1) digital cuisine überlässt die Plattform in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand und erhält sie während der Laufzeit in diesem Zustand.
(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an.
(3) Für die Minderung gelten die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere § 536c Abs. 2 BGB bei unterlassener Mängelanzeige. Der Kunde mindert nicht durch Einbehalt, sondern macht Minderungsansprüche gesondert geltend; sein Rückforderungsanspruch bleibt unberührt.
(4) Eine verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB). Im Übrigen gilt § 19.
(5) Unerhebliche Beeinträchtigungen sind keine Mängel. Zeiten nach § 7 Abs. 4 lit. a, c, e, f und h begründen keine Minderungsrechte. Bei Zeiten nach § 7 Abs. 4 lit. b, d und g bleiben gesetzliche Minderungsrechte unberührt. Schadensersatzansprüche richten sich nach dem Vertretenmüssen und § 19.
§ 19 Haftung
(1) digital cuisine haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet digital cuisine begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Mehrere Schäden aus demselben Sachverhalt gelten als ein Schadensfall.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von digital cuisine ausgeschlossen, insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn bei leichter Fahrlässigkeit außerhalb wesentlicher Vertragspflichten.
(4) Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei einer Datensicherung nach § 9 entstanden wäre.
(5) Das erstmalige Ausnutzen einer Sicherheitslücke, für die zum Zeitpunkt der Ausnutzung weder ein Sicherheitspatch noch eine anerkannte und zumutbare Abhilfe verfügbar war, begründet für sich allein keine Pflichtverletzung von digital cuisine. Dies gilt nicht, soweit der Schaden auf der Verletzung anderer Sicherheits-, Organisations- oder Sorgfaltspflichten beruht. Abs. 1 bleibt unberührt.
(6) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von digital cuisine und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
(7) Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht in den Fällen des Abs. 1.
§ 20 Freistellung
(1) Der Kunde stellt digital cuisine von Ansprüchen Dritter frei, die auf seinen Inhalten, seinen Geschäften mit Gästen oder einer Verletzung seiner Pflichten nach § 10 oder dem AVV beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
(2) digital cuisine stellt den Kunden von Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung von Schutzrechten durch die vertragsgemäße Nutzung der Plattform beruhen, sofern der Kunde digital cuisine unverzüglich unterrichtet, ihr die Rechtsverteidigung überlässt und keine Anerkenntnisse abgibt. digital cuisine kann die Plattform in diesem Fall so ändern, dass die Verletzung entfällt, oder den Vertrag außerordentlich kündigen und im Voraus gezahlte Entgelte anteilig erstatten.
§ 21 Datenschutz
(1) Soweit digital cuisine personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der AVV, den der Kunde bei der Registrierung abschließt. Er ist Bestandteil dieses Vertrags. Die gesonderte Annahme, Protokollierung und Bereitstellung der Fassung richten sich nach § 3.
(2) Die Daten des Kunden für Vertragsschluss, Kundenkonto, Abrechnung und Kommunikation verarbeitet digital cuisine als eigener Verantwortlicher nach ihrer Datenschutzerklärung unter shopvento.de/datenschutz.
§ 22 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für Vertragszwecke. Die Pflicht besteht drei Jahre über das Vertragsende hinaus.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind, der empfangenden Partei ohne Geheimhaltungspflicht bekannt waren, von einem berechtigten Dritten übermittelt oder unabhängig entwickelt wurden, sowie Offenlegungen aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflicht.
§ 23 Referenznennung
digital cuisine darf den Kunden mit Namen und Logo als Referenzkunden nennen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen.
§ 24 Höhere Gewalt
(1) Keine Partei haftet für Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks außerhalb des eigenen Betriebs und großflächige Ausfälle öffentlicher Strom- oder Telekommunikationsnetze. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich.
(2) Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Kalendertage, kann jede Partei den Vertrag in Textform aus wichtigem Grund kündigen. Für Leistungen, die während der höheren Gewalt nicht erbracht werden, entfällt das Entgelt anteilig.
§ 25 Änderung dieser AGB
(1) digital cuisine kann diese AGB und den AVV mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies wegen Gesetzesänderungen, Rechtsprechung, behördlicher Vorgaben, neuer Funktionen oder geänderter Leistungen Dritter erforderlich ist und weder Hauptleistungspflichten geändert werden noch das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung zulasten des Kunden verschoben wird.
(2) digital cuisine teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen. Widerspricht er, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. digital cuisine weist in der Mitteilung auf diese Folgen hin. Bei der nächsten Anmeldung im Backoffice nach der Änderungsmitteilung wird die neue Fassung zusätzlich zur aktiven Bestätigung über eine Checkbox angezeigt. Die Bestätigung wird mit Zeitpunkt, handelnder Person, Kunde und Versionskennung protokolliert; die bestätigte Fassung wird als PDF bereitgestellt.
(3) Änderungen von Preisen richten sich nach § 12 Abs. 6, Änderungen des Funktionsumfangs nach § 5 Abs. 5 und Änderungen der Unterauftragsverarbeiter nach § 7 AVV.
§ 26 Übertragung
(1) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung von digital cuisine in Textform übertragen.
(2) digital cuisine darf die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG oder auf einen Erwerber der Plattform oder des zugehörigen Geschäftsbetriebs übertragen, sofern dieser unverändert in diesen Vertrag und den AVV eintritt. Der Kunde wird vorher in Textform unterrichtet und kann den Vertrag zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen.
§ 27 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hannover. digital cuisine kann den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, soweit diese AGB nichts anderes bestimmen. Der Vorrang der Individualabrede (§ 305b BGB) bleibt unberührt.
(4) Vertragssprache ist Deutsch.
(5) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.